Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
AGB als Download im PDF Format
I. Geltung
Uns erteilte Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Anders lautende oder abweichende Bedingungen des Auftragsgebers erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Preise
1. Von uns in Angeboten, Auftragsbestätigungen und ähnlichen Erklärungen genannte Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer noch hinzuzurechnen ist.
2. Unsere Preise gelten grundsätzlich ab Werk. Transport- und Versandkosten einschließlich Verpackungs- und eventuelle Versicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Skizzen, Enlwürte, Probesalz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
4. Äußert der Auftraggeber nach der Auftragserteilung Änderungs- oder Ergänzungswünsche, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten berechnet.
III. Zahlungsweise
1. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Wechselkosten wie Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber; sie sind sofort zur Zahlung fällig. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
2. Erfordert ein Auftrag die Bereitstellung besonderer Materialien oder außergewöhnlich großer Materialmengen oder sind besondere Vorleistungen notwendig, so sind wir berechtigt, angemessene Akontozahlungen für erbrachte Aufwendungen zu verlangen.
3. Gegen unsere Forderung ist die Aufrechnung mit eigenen Forderungen des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.
4. Befindet sich der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung im Verzug, so hat er zum Ersatz des Verzugsschadens vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt des Rechnungsdatums gegen den Auftraggeber bestehenden Forderungen unser Eigentum. Der Auftraggeber ist zur Veräußerung der Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges nach kaufmännischen Grundsätzen berechtigt. Zur Sicherheit für die bestehenden Forderungen tritt der Auftraggeber seine Ansprüche aus dem Verkauf der Waren an uns ab. Diese Abtretung wird hiermit angenommen.
V. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang
1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
3. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem die Ware der Transportperson übergeben wird. Dies gilt auch, wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen selbst durchführen.
VI. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenabzüge sowie die fertige Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung berechtigt. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann der Auftraggeber die Rückabwicklung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
3. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren Abweichungen vom Original entstehen. Ebenso können geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und Auflagendruck vorkommen. Solche dem Auftraggeber zumutbare und technisch nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar und lösen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers aus.
4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird in jedem Fall die tatsächlich gelieferte Menge.
VII. Haftung
Ansprüche auf Ersatz mittelbarer oder unmittelbarer Schäden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz, Fahrlässigkeit oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft vor. Unberührt bleiben Ansprüche, die nach den Vorschriften des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte gegen uns bestehen, es sei denn, es handelt sich um Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Herstellern nach § 5 des Produkthaftungsgesetzes.
VIII. Verwahrung und Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere wieder verwendbare Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Dies gilt auch für solche Gegenstände, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind. Für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung dieser Gegenstände haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden von uns nicht versichert. Sofern der Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung wünscht, hat er diese selbst zu besorgen.
IX. Eigentums- und Urheberrecht
1. Die von uns zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze bleiben unser Eigentum und werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert. Dies gilt auch, wenn die Herstellung dieser Gegenstände gesondert in Rechnung gestellt wird.
2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegen uns geltend machen, freizustellen.
X. Impressum
Wir sind mit Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung hierzu nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
XI. Schlußbestimmungen
1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die der von den Parteien gewollten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Schwelm. Dies gilt nur, soweit es sieh bei beiden Vertragsparteien um Vollkaufleute handelt.